Privatpersonen die Schwarzarbeiter beauftragen hinterziehen damit Steuern und leistet auch keine Sozialversicherungsbeiträge.

Das Bußgeld kann sich auf 50.000 – 300.000 € belaufen.

Eine Freiheitsstrafe kann sogar bis zu 10 Jahren drohen.


Bei Schwarzarbeit steht kein Unternehmen hinter dem beschäftigten, sodass die Putzqualität nicht im Vorhinein geprüft werden kann das führt dazu,

dass der Auftraggeber bei mangelhafter Leistung auf dem Schaden sitzen bleibt.


Auch bei Beschädigung bei einer Wertvolle Vase oder eines wertvollen Gemäldes haftet der Arbeitnehmer und Arbeitgeber,

sowie für die Kosten einer Ersetzung oder Reparatur.

Wenn die Putzfrau beispielsweise fallen würde und sie danach etwas gebrochen hätte, ist sie zwar trotzdem über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert,

jedoch werden die Kosten von der Unfallversicherung beim Auftraggeber zurückgefordert. Das führt dazu,

dass die Schwarzarbeit auffliegt und die ausgefallenen Beiträge der Versicherung werden sogar einige Jahre rückwirkend geltend gemacht.


Auch ein Diebstahl der Putzfrau kann nicht anzeigt werden, ohne dass die Schwarzarbeit auffliegen würde.

Wer als Schwarzarbeiter nicht die versprochene Vergütung bekommt, kann ebenso den Auftraggeber nicht anzeigen.


Wer Sozialleistungsempfänger ist und nebenbei durch Schwarzarbeit Geld verdient der macht sich durch Leistungsbetrugs strafbar.

Dies wird ebenso mit einer Geldstrafe und/oder mit einer Freiheitsstrafe geahndet.


Anbieter die keine Steuern, Sozialabgabe und Versicherungsbeiträge zahlen,

können Ihre Stundensatz viel niedriger anbieten und verschaffen sich somit einen illegalen Wettbewerbsvorteil.

Durch die Steuerhinterziehungen erhält der Staat weniger Steuereinnahmen, sodass weniger Geld für Kindergärten, Krankenhäusern, Schule, Straße usw.

vorhanden ist und die Gesellschaft dies mit höheren Steuern ausgleichen muss.